In der Pressemitteilung vom 9. November 2010 teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr um ein Jahr verschoben werden soll. Das BMF veröffentlicht dabei den Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Einkommensteuergesetzes. Der Bundesrat entscheidet am 17. Dezember 2010 dazu. In 2011 soll ein Pilotprojekt durchgeführt werden.
Quelle: BMF-Pressemitteilung vom 9.11.2010