Seit dem 1. Januar 2007 akzeptiert der elektronische Bundesanzeiger XBRL als Einreichungsformat für die neu geltenden Offenlegungspflichten von Jahresabschlüssen - sowohl nach HGB und IFRS. Unternehmen können Abschlüsse im XBRL Format erstellen und an den elektronischen Bundesanzeiger, Banken, Investoren und Analysten weitergeben. Für die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte, die von börsennotierten Unternehmen für das neue Unternehmensregister einzureichen sind, ist XBRL ebenfalls ein bevorzugtes Einreichungsformat. Allerdings kann XBRL beim Bundesanzeiger bis vorraussichtlich zum zweiten Quartal 2008 nur in den Fällen verwendet werden, in denen eine unternehmensspezifische Erweiterung der Standard-Datenbeschreibung (sog. Taxonomie) nicht nötig ist. Solange ist XBRL beim Bundesanzeiger nur für solche Unternehmen anwendbar, die sich komplett an die Positionen in der Standard Taxonomie (z.B. HGB) halten und die die im HGB zugestandenen Freiheiten nicht nutzen. Insbesondere ist zu beachten, dass bei von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen alle Positionen durch die jeweilige Standard Taxonomie (HGB bzw. IFRS)abgedeckt sein müssen, um mit XBRL ohne Taxonomie-Erweiterungen an den Bundesanzeiger berichten zu können. Der Bundesanzeiger hat im Januar 2008 mitgeteilt, dass ab dem zweiten Quartal 2008 unternehmensspezifische Taxonomieerweiterungen akzeptiert werden.
Bei der Erstellung eines XBRL Abschlusses für den elektronischen Bundesanzeiger oder für Analysten geraten Unternehmen immer wieder an ihre Grenzen. Es treten unvorhergesehene Probleme auf und der tatsächliche Zeitaufwand ist relativ hoch.
Effizienter und effektiver ist es von vornherein einen spezialisierten Partner auszuwählen. Wir von anuboXBRL sind in der in der Non-Profit Organisation XBRL International global vernetzt und arbeiten mit bewährter XBRL Software von UBmatrix. Experten Know-how spart Zeit und Geld.