Fachbeitrag von Dr. Bodo Kesselmeyer in: “GoingPublic”, Heft 10/2007, S. 52-53.
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Auszug aus dem Beitrag:
„Für die Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger ist XBRL – eXtensible Business Reporting Language – mit Wirkung zum 1.1.2007 das vom Betreiber bevorzugte Format. Für die Zwischenberichterstattung börsennotierter Unternehmen war XBRL als ausschließliches Format vom Unternehmensregister im Jahr 2007 eingeführt worden – überraschenderweise für die meisten Beteiligten. Auch auf Betreiben des DAI und des DIRK (s. Going Public 09/07) hat das Unternehmensregister die unvermittelte obligatorische XBRL-Verwendung wieder zurückgenommen und erlaubt nun – als neue Alternative zu XBRL – eine Einreichung von Zwischenberichten in einem layoutorientierten XML-Format (ohne XBRL-Taxonomie). Dennoch, die dadurch gewonnene Zeit sollten Unternehmen nutzen – aus guten Gründen…..
1. Grund: XBRL ist als neuer Finanzbericht-Standard der Finanzmärkte mittlerweile nicht mehr aufzuhalten…..
2. Grund: XBRL kann die Finanzberichterstattung von Unternehmen an Investoren und Finanzanalysten auf radikale Weise ändern…..
3. Grund: XBRL macht volkswirtschaftlich Sinn, weil Bürokratiekosten reduziert werden….. „
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